Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für praeventionsrat-frankfurt.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Standards der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. praeventionsrat-frankfurt.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Inhalte in leichter Sprache werden noch ausgebaut.

Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen. Diese Erklärung wurde am 25.03.2026 erstellt.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:

Landesbeauftragte für Barrierefreiheit
Aufgaben und Kontakt der Durchsetzungsstelle